Besonderheiten für Kammer- bzw. Organisationspostfächer
Neben den persönlichen Postfächern und den Postfächern für Berufsausübungsgesellschaften gibt es sogenannte Organisationspostfächer. Organisationspostfächer können für folgende Organisationen (Typen) eingerichtet werden:
- Bundesrechtsanwaltskammer
- Rechtsanwaltskammer
- Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
- Anwaltsgericht
Diese Postfächer haben folgende Besonderheiten, welche nur für Organisationspostfächer verfügbar sind.
- Registrierung: Auswahl eines Postfachbesitzers während der Registrierung
- Einstellungen:
- Berechtigen von Mitarbeitern auf dieses Organisationspostfach
- Erstellen und Bearbeiten von Verteilerlisten
- Anpassen bzw. Verwalten des Organisationspostfachs und Wechsel des Postfachbesitzers
- Empfänger hinzufügen: Ein Versand von Nachrichten von Organisationspostfächern an Verteilerlisten ist möglich.
- Administration: Einsicht in die Informationen von Postfächern der zugeordneten Kammer
Hinweis: Ein Postfachbesitzer eines Organisationspostfachs versendet für das Organisationspostfach nicht auf einem sicheren Übermittlungsweg, d.h. Nachrichten, die einen Anhang vom Typ Schriftsatz enthalten und eEB-Abgaben können nur versendet werden, wenn sie signiert wurden.