Liste der Rechte

 

Die Vergabe von Rechten oder Rollen an Benutzer können Sie in der Benutzerverwaltung für Postfächer vornehmen. Die Rechte oder Rollen, die Sie an Benutzer vergeben können, sind im beA dabei zur besseren Übersicht durchnummeriert und thematisch nach den folgenden Sachgruppen geordnet:

  1. Nachrichtenübersicht öffnen
  2. Nachrichten erstellen und versenden
  3. Empfangsbekenntnisse erteilen
  4. Mitarbeiter und Rechte verwalten
  5. Journale und Berichte verwenden
  6. besondere nur über Rollen vergebbare Rechte (feste Rechte)

Für manche Rechte müssen Sie den Sicherheitstokens des Berechtigten freischalten. Folgen Sie hierfür der Anleitung unter Benutzerverwaltung [Berechtigungskonzept]. Für die folgenden Rechte ist eine Freischaltung nötig:

  • 03 - Nachricht erstellen
  • 06 - Nachricht öffnen
  • 07 - Nachricht exportieren/drucken
  • 11 - Nachricht (persönlich/vertraulich) öffnen
  • 12 - Nachricht (persönlich/vertraulich) exportieren/drucken
  • 13 - eEBs signieren
  • 14 - eEBs versenden
  • 15 - eEBs zurückweisen
  • 16 - eEBs signieren (persönlich/vertrauliche Nachrichten)
  • 17 - eEBs versenden (persönlich/vertrauliche Nachrichten)
  • 19 - Berechtigungen verwalten
  • 30 - eEBs mit VHN versenden
  • 31 - Nachricht mit VHN versenden

Für das besonders abgesicherte Recht "19 – Berechtigungen verwalten" benötigt der Benutzer, dem dieses Recht zugeordnet werden soll, darüber hinaus einen Hardware-Token. Einem Benutzer, der lediglich einen Software-Token besitzt, kann dieses Recht nicht zugeordnet werden. Der Postfachbesitzer wird bei der Rechtevergabe hierauf durch einen entsprechenden Warnhinweis aufmerksam gemacht.

Im Dialog Benutzer ein optionales Recht zuordnen können Sie aus einer Drop-down-Liste folgende Rechte auswählen.

 

1. Nachrichtenübersicht öffnen

 

1.1. "01 - Nachrichtenübersicht öffnen"

 

Der Benutzer mit diesem Recht kann den Dialog Nachrichtenübersicht öffnen und sich hier die Nachrichten in der jeweiligen Postfachübersicht anzeigen lassen, diese nicht aber öffnen. Das Recht berechtigt den Benutzer nicht, den Text in der Betreffzeile einer Nachricht zu lesen. Die Spalte Betreff in der Liste der Nachrichten in einem Postfach bleibt daher immer leer, solange der Benutzer (noch) nicht über das Recht "06 - Nachricht öffnen" oder "11 - Nachricht (persönlich/vertraulich) öffnen" verfügt.

 

2. Nachrichten erstellen und versenden

 

2.1. "03 - Nachricht erstellen"

 

Der Benutzer mit diesem Recht darf im Dialog Nachrichtenentwurf erstellen neue Nachrichtenentwürfe sowie eine Antwort auf eine Nachricht erstellen und eine Weiterleitung einer Nachricht erzeugen. Dieses Recht umfasst auch Nachrichtenentwürfe mit dem Merkmal „elektronische Empfangsbekenntnis“. Dieses Recht ist ebenfalls erforderlich, um aus einer Nachricht mit eEB-Anforderung heraus eine eEB-Abgabe oder -Zurückweisung als Nachricht zu erstellen. Dieses Recht schließt nur das Erstellen und Speichern eines Nachrichtenentwurfs ein, jedoch nicht das Versenden.

 

2.2. "05 - Nachricht versenden"

 

Der Benutzer darf eine Nachricht, aber kein Empfangsbekenntnis versenden. Dieses Recht umfasst das Erstellen, Speichern und das Versenden einer Nachricht.

 

2.3. "06 - Nachricht öffnen"

 

Der Benutzer mit diesem Recht kann im Dialog Nachricht anzeigen vollständig auf alle Nachrichten in einem Postfach lesend zugreifen, die nicht als "persönlich/vertraulich" gekennzeichnet sind. In der Nachrichtenübersicht werden dem Benutzer mit diesem Recht auch die Betreffzeilen der Nachrichten angezeigt.

 

2.4. "07 - Nachricht exportieren/drucken"

 

Der Benutzer mit diesem Recht darf über den Dialog Nachricht drucken Nachrichten, die nicht als "persönlich/vertraulich" gekennzeichnet sind, drucken und exportieren.

 

2.5. "08 - Nachricht organisieren"

 

Der Benutzer mit diesem Recht darf u.a. über die Dialoge Ordner erstellen, ändern oder löschen, Nachrichten verschieben und Etiketten vergeben oder entfernen sowie Etiketten verwalten.

 

2.6. "09 - Nachricht in Papierkorb verschieben"

 

Der Benutzer mit diesem Recht darf Nachrichten löschen, das heißt in den Papierkorb verschieben und aus dem Papierkorb wieder herausholen. 

 

2.7. "10 - Nachricht löschen"

 

Der Benutzer mit diesem Recht darf Nachrichten unwiederbringlich löschen. Das endgültige Löschen einer Nachricht setzt voraus, dass diese vom Postfachbesitzer gelesen oder die Nachricht exportiert wurde.

 

2.8. "11 - Nachricht (persönlich/vertraulich) öffnen"

 

Dieses Recht erweitert das Recht "06 - Nachricht öffnen" um die "persönlich/vertraulichen" Nachrichten. Der Benutzer mit diesem Recht kann vollständig auf alle eingehenden Nachrichten lesend in einem Postfach zugreifen bzw. diese öffnen, auch auf solche Nachrichten, die als "persönlich/vertraulich" gekennzeichnet sind. Außerdem kann der Nutzer persönlich/vertrauliche Nachrichten weiterleiten und beantworten. 

Ausgehende Nachrichten und Entwürfe mit dem Flag "persönlich/vertraulich" können von jedem Mitarbeiter mit dem Recht "06 - Nachrichten öffnen" geöffnet werden. Recht 11 ist dafür nicht erforderlich.

 

2.9. "12 - Nachricht (persönlich/vertraulich) exportieren/drucken"

 

Der Benutzer mit diesem Recht darf eingehende Nachrichten, einschließlich solcher, die als "persönlich/vertraulich" gekennzeichnet sind, drucken und exportieren.

 

2.10. "31 - Nachricht mit VHN versenden"

 

Dieses Recht kann einem Benutzer nur über bestimmte Rollen zugeteilt werden. Das Recht "31 - Nachricht mit VHN versenden" ermöglicht es einem Benutzer Nachrichten mit einem vertrauenswürdigen Herkunftsnachweis (VHN) zu versenden. Das bedeutet, dass keine weitere qualifizierte elektronische Signatur an die Nachricht angebracht werden muss. Die Daten des Benutzers werden für die versendete Nachricht in der Visitenkarte, dem vhn.xml und der xjustiz_nachricht.xml aufgeführt. Außerdem wird zusätzlich das jeweilige vertretene Postfach in den Nutzer-IDs sowie als Absender und Unterzeichner aufgeführt. Um die Antwort auf elektronisches Empfangsbekenntnis mit VHN zu versenden wird zusätzlich das Recht "30 - EBs mit VHN versenden" benötigt.

 

3. Empfangsbekenntnisse erteilen

 

3.1. "13 - eEBs signieren"

 

Der Benutzer mit diesem Recht darf ein nicht als "persönlich/vertraulich" gekennzeichnetes elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB) signieren

 

3.2. "14 - eEBs versenden"

 

Der Benutzer mit diesem Recht darf ein eEB als Antwort auf eine Nachricht, die ein eEB anfordert und nicht "persönlich/vertraulich" ist, versenden. Bitte beachten Sie, dass für die Berechtigung zum Versenden eines eEB zusätzlich das Recht "03 - Nachricht erstellen" oder Recht "05 - Nachricht versenden" (welches Recht 03 beinhaltet) vergeben werden muss.

 

3.3. "15 - eEBs zurückweisen"

 

Der Benutzer mit diesem Recht darf die Erteilung eines eEBs auf eine Nachricht, in der ein eEB gefordert wird, zurückweisen. Dieses Recht beinhaltet nicht das Recht, ein eEB zu erteilen, sondern umfasst nur die Zurückweisung des eEBs. Dies betrifft die Fälle, in denen der Empfänger berechtigt ist, seine Mitwirkung bei der Zustellung, also die Abgabe des eEBs zu verweigern, weil keine ordnungsgemäße Zustellung (Zustellungsempfänger ist nicht am Verfahren beteiligt, Inhalt der Sendung ist unklar oder unvollständig, Signaturprüfung ist fehlgeschlagen) vorliegt. Bitte beachten Sie, dass für die Berechtigung zum Versenden eines EB zusätzlich das Recht "03 - Nachricht erstellen" oder Recht "05 - Nachricht versenden" (welches Recht 03 beinhaltet) vergeben werden muss.

 

3.4. "16 - eEBs signieren (persönlich/vertrauliche Nachrichten)"

 

Der Benutzer mit diesem Recht darf ein als "persönlich/vertraulich" gekennzeichnetes eEB signieren.

 

3.5. "17 - eEBs versenden (persönlich/vertrauliche Nachrichten)"

 

Der Benutzer mit diesem Recht darf ein eEB als Antwort auf eine Nachricht, die ein eEB anfordert UND als "persönlich/vertraulich" gekennzeichnet ist, versenden. Bitte beachten Sie, dass für die Berechtigung zum Versenden eines eEB zusätzlich das Recht "03 - Nachricht erstellen" vergeben werden muss.

 

3.6. "30 - eEBs mit VHN versenden"

 

Dieses Recht kann einem Benutzer nur über bestimmte Rollen zugeteilt werden. Das Recht "30 - EBs mit VHN versenden" ermöglicht es einem Benutzer elektronische Empfangsbekenntnisse mit einem vertrauenswürdigen Herkunftsnachweis (VHN) zu beantworten. Das bedeutet, dass keine weitere qualifizierte elektronische Signatur an das eEB angebracht werden muss. Die Daten des Benutzers werden für die versendeten eEBs in der Visitenkarte, dem vhn.xml, der xjustiz_nachricht.xml sowie im eEB-Stylesheet als Unterzeichner aufgeführt. Außerdem wird zusätzlich das jeweilige vertretene Postfach in den Nutzer-IDs sowie als Absender und Unterzeichner aufgeführt. Um eine Nachricht mit VHN zu versenden wird zusätzlich das Recht "31 - Nachricht mit VHN versenden" benötigt.

 

4. Mitarbeiter und Rechte verwalten

 

4.1. "18 - Mitarbeiter verwalten"

 

Der Benutzer mit diesem Recht darf Benutzer für Postfächer, auf denen er dieses Recht besitzt, anlegen oder ändern. Der Benutzer mit diesem Recht darf Benutzer mit eigenem Postfach und Benutzer ohne eigenes Postfach suchen. 

Hinweis: Ein für ein Postfach neu angelegter Benutzer erhält je nach Rolle optionale oder feste Rechte (z.B. Rolle Mitarbeiter erhält Recht 01 – Nachrichtenübersicht öffnen). Das Recht 18 - Mitarbeiter verwalten umfasst darüber hinaus aber nicht die Vergabe weiterer optionaler Rechte. Um einem Benutzer weitere optionale Rechte zuzuordnen, bedarf es zusätzlich des Rechts 19 – Berechtigungen verwalten.

 

4.2. "19 - Berechtigungen verwalten"

 

Der Benutzer mit diesem Recht darf Berechtigungen für ein bestimmtes Postfach freigeben oder entfernen sowie Postfacheigenschaften wie E-Mail-Adressen und Benachrichtigungen verwalten. Dieses Recht erweitert das Recht "18 – Mitarbeiter verwalten" um die Möglichkeit der Vergabe weiterer optionaler Rechte und Rollen.

 

5. Journale und Berichte verwenden

 

5.1. "20 - Postfach- und Nachrichtenjournal verwenden"

 

Der Benutzer mit diesem Recht darf das Postfachjournal einsehen und exportieren. Um auch das Nachrichtenjournal einsehen und exportieren zu können, muss dem Benutzer zusätzlich mindestens nach das Recht "01 – Nachrichtenübersicht öffnen" erteilt werden.

 

6. Besondere nur über Rollen vergebbare Rechte (feste Rechte)

 

6.1.  "30 - eEBs mit VHN versenden"

 

Der Benutzer kann mit diesem Recht im Namen des Postfachinhabers eEBs auf einem sicheren Übermittlungsweg (VHN) versenden. Dieses Recht kann nur über die Vergabe der Rollen Vertretung oder Zustellungsbevollmächtigter vergeben werden.

 

6.2. " 31 - Nachricht mit VHN versenden"

 

Der Benutzer kann mit diesem Recht im Namen des Postfachinhabers Nachrichten auf einem sicheren Übermittlungsweg (VHN) versenden. Dieses Recht kann nur über die Vergabe der Rolle VHN-Berechtigter vergeben werden. Die Rolle VHN-Berechtigter kann nur für das Postfach einer Berufsausübungsgesellschaft vergeben werden.