Unterstützte Signaturkarten und Chipkartenleser

 

Aus Sicherheitsaspekten ist der Zugriff auf beA mit einer sogenannten zwei-Faktoren-Authentifizierung ausgestattet. Hier erfolgt die Kombination des Faktors "Besitz Karte" (Hardware-Token) mit dem Faktor "Wissen PIN" eingesetzt. Erst mit Beidem in Kombination kann die Authentisierung erfolgen. Dies bietet noch größere Sicherheit als die sequentielle Prüfung eines Passwortes und eines separaten zweiten Faktors. In beA wird davon ausgegangen, dass die PIN immer 6 Stellen hat.

Hardware-Token kommen in der beA-Anwendung bei drei Anwendungsfällen zum Einsatz:

Bitte berücksichtigen Sie zudem die notwendigen Schutzvorkehrungen für diese Anwendung. Im folgenden werden die unterstützten Kartenlesegeräte und Signaturkarten mit der Schlüsselverwendung "QES" näher beschrieben.

1. Chipkartenlesegeräte

 

Es können alle Chipkartenleser verwendet werden, die als "Unterstützte Chipkartenleser" getestet und in der folgenden Tabelle aufgeführt werden. Neben den dort aufgeführten Chipkartenlesern können für die Registrierung und Anmeldung auch andere Chipkartenleser verwendet werden, beispielsweise Chipkartenleser ohne PIN-Pad oder interne Chipkartenleser in Notebooks. Die Funktionsfähigkeit dieser weiteren Chipkartenleser im Zusammenhang mit dem beA ist jedoch nicht Bestandteil der Tests und ist daher möglicherweise nicht durchgängig gewährleistet.

Alle technisch unterstützten Chipkartenleser werden über ihre eigene USB-Schnittstelle an den PC angeschlossen. Die Verbindung vom PC zum Chipkartenleser wird über einen Treiber hergestellt, der zu installieren ist. Bitte informieren Sie sich beim Hersteller des Chipkartenlesers, wie der Treiber zu installieren ist. Ggf. muss auch die Firmware auf den Kartenlesern nach Herstellervorgaben aktualisiert werden. Wird der Kartenleser auch durch andere Anwendungen verwendet, so ist nicht ausgeschlossen, dass diese sich gegenseitig negativ beeinflussen. In einem solchen Fall kann nur eine der Anwendungen gleichzeitig genutzt werden.

Hinweis: Bitte achten Sie darauf, dass auf Ihrem Rechner der aktuellste Treiber für Ihren Kartenleser geladen ist. Wenden Sie sich hierfür bitte an Ihren Kartenleser-Hersteller.

 

1.1 Unterstützte Kartenlesegeräte

 

Die folgenden Kartenlesegeräte der aufgezählten Hersteller werden je nach verwendetem Betriebssystem grundsätzlich technisch in beA unterstützt.

1.2 Keine Gewährleistung

 

Es kann keine Gewährleistung dafür übernommen werden, dass

  • die unterstützten Chipkartenleser auch mit älteren Treiberversionen oder anderen als den aufgeführten Betriebssystemen funktionieren und
  • andere als die explizit aufgeführten Chipkartenleser verwendet werden können.

 

1.3 Chipkartenleser ohne PIN-Pad

 

Diese Anwendung unterstützt auch Chipkartenleser, die keine sichere PIN-Eingabe über ein PIN-Pad erlauben (HBCI-Klasse 1). Es handelt sich ausschließlich um Geräte ohne PIN-Pad mit USB-Schnittstelle, die über einen PC/SC-Treiber angesprochen werden. Neben diesen Geräten können auch weitere Chipkartenleser mit USB-Schnittstelle ohne PIN-Pad oder interne Chipkartenleser in Notebooks verwendet werden. Natürlich muss der Hersteller für das verwendete Betriebssystem einen Treiber zur Verfügung stellen. Die Funktionsfähigkeit dieser Chipkartenleser im Zusammenhang mit dem beA ist jedoch nicht Bestandteil der Tests, eine Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit kann daher nicht übernommen werden.

2. Unterstütze Signaturkarten mit der Schlüsselverwendung "QES"

 

In beA unterstüzte Signaturkarten mit der Schlüsselverwendung "QES" werden im folgenden aufgelistet.

Bundesnotarkammer Zertifizierungsstelle

  • beA-Karte Basis plus Fernsignatur

Deutsche Telekom Security GmbH

  • Signaturkarte Light
  • Signaturkarte Standard
  • Multisignaturkarte

D-Trust GmbH

  • D-Trust Card 4.1a Standard
  • D-Trust Card 4.1a Multi 100
  • D-Trust Card 4.1a Multi
  • D-Trust Card 4.1a UPC
  • D-Trust Card 5.1 Standard
  • D-Trust Card 5.1 Multi 100
  • D-Trust Card 5.1 Multi

DGN Service

  • sprintCard (alte und neue Generation)
  • businessCard (alte und neue Generation)

Deutsche Telekom AG/D-Trust GmbH/Medisign SHC+CARE

  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)