beA-Portal
Über den Link bea-brak.de können Sie das beA-Portal öffnen. Über das Portal werden den Anwendern verschiedene Anwendungen im Zusammenhang mit dem elektronischen Rechtsverkehr über eine einheitliche Startseite zur Verfügung gestellt. Auf längere Sicht soll es möglich sein, mit einer einzigen Authentifizierung über die beA-Zugangsmittel auf alle Anwendungen zuzugreifen, ohne dass eine jeweils eigene Authentifizierung erforderlich ist.
Aus dem beA-Portal können Sie die Anwendungen mit einem Klick auf das Logo oder den dazugehörigen Text direkt öffnen.

Aufbau des beA-Portals
- Allgemeine aktuelle Hinweise des beA-Betriebs oder des beA-Supports werden in einem hellblauen Banner A angezeigt.
- Falls Störungen bekannt sind, werden diese in einem roten Banner B angezeigt. Ein Klick auf diesen Banner führt zur Übersicht der Verfügbarkeitsmeldungen im Support-Portal.
- Die aktuell vorhandenen Anwendungen können im Bereich C angeklickt werden, es öffnet sich pro Anwendung eine neue Seite.
Hinweis zu Umfragen
Die BRAK führt bei Bedarf Umfragen bei Ihren Anwendern durch. In diesem Fall kann eine Umfrage als Kachel im beA-Portal dargestellt werden (siehe Bereich C). Klicken Sie auf die Umfrage-Kachel und melden Sie sich mit Ihrem beA-Zugangsmittel (z.B. beA-Karte oder Software-Token) an. Danach können Sie an der Umfrage teilnehmen.
In manchen Fällen kann die Teilnahme an einer Umfrage auf besondere Anwender (z.B. Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bestimmter Kammern) beschränkt werden. In diesem Fall wird für nicht berechtigte Anwender nach der Anmeldung ein Hinweis angezeigt.